Bilder auf Arbeitsblättern – Urheberrecht
Was muss ich beachten?
Als Lehrerinnen und Lehrer verwenden wir täglich Cliparts und Bilder für unsere Arbeitsblätter und Materialien. Doch was darf ich wirklich verwenden und worauf muss ich achten, um keine Urheberrechte zu verletzen?
Willst du für deine Arbeitsblätter oder Materialien Cliparts oder Bildern aus dem Internet verwenden, so gelten bestimmte Bedingungen.
Der Unterricht gilt als nicht-kommerzieller Raum, da Arbeitsblätter und Materialien kostenlos für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt werden. Zudem gilt die „Schranke“ des Urheberrechts (§ 60a UrhG). Damit wird die Nutzung selbst urheberrechtlich geschützter Bilder für den Schulunterricht unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Eine Bedingung dabei ist, dass die Materialien lediglich im Rahmen der Klasse verwendet werden dürfen. Stellst du die Materialien online zur Verfügung, musst du gewährleisten, dass lediglich die SchülerInnen deiner Klasse und niemand sonst auf die Materialien zugreifen kann.
Durch die „Urheberrechtsschranke“ darfst du für deine Arbeitsblätter/Materialien also alle Bilder aus dem Internet verwenden, wenn
- diese frei und kostenlos verfügbar sind (ohne Wasserzeichen!)
- du den Autor/die Quelle angibst
- du die Bilder nicht veränderst
- sie ausschließlich im Unterricht verwendet werden
- sie nur für deine Klasse verfügbar sind und für niemanden sonst
Aber: Einige Plattformen stellen Bilder gemeinfrei zur Verfügung. Das bedeutet, du kannst auf eine Quellenangabe verzichten (Lizenz: CC0). Beispiele für solche Plattformen sind:
- Pixabay
- Pexels
- Unsplash
- Openclipart
- metmuseum (Kunstbilder)
Plattformen für Bilder mit CC Lizenz (CC-BY-SA) (für Nutzung kostenlos bereitgestellt, Quellenangaben aber notwendig, Bilder dürfen nicht verändert werden) z.B.:
- Pixelio
- NASAimages
- Wikimedia (Achtung, manche dürfen nicht verwendet werden; Lizenz beachten!)
- Freeimages
- Piqza
- 4freephotos
Weitere Plattformen mit kostenlosen Bildern findest du auf Bildersuche.org.